Informationen zu Transport

Worin unterscheidet sich die Krankenfahrt vom Krankentransport?

by Andy Holmes

Fast jeden Tag nehmen Patienten auf Anweisung ihres Arztes an einer Therapie oder besonderen Behandlungsform teil, die sie aus eigener Kraft nicht besuchen könnten. Für jede dieser Fahrten fallen Kosten an, die die zuständige Krankenkasse übernimmt, wenn sie im Vorfeld über die Inanspruchnahme informiert wird.

Sollte der Arzt die Fahrt zur teil- oder vollstationären Behandlung in ein Krankenhaus anordnen, reicht im Einzelfall eine nachträgliche Anmeldung aus. Die notwendigen Unterlagen stellt der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus bereit. Ohne die Unterschrift des behandelnden Mediziners kann die Kasse jedoch keine positive Entscheidung treffen. In der Erklärung führt der Arzt aus, dass der Patient aus bestimmten Gründen eine Krankenfahrt benötigt. Sollte die Krankenkasse den Antrag ablehnen, kann der Arzt einen Einspruch einlegen. Es kann in einzelnen Fällen vorkommen, dass der beauftragte Taxifahrer die ärztliche Bescheinigung nicht anerkennt. Dann tritt der Patient in Vorkasse treten. Die Taxiquittung reicht er dann bei der Krankenkasse ein. Dieser erstattet den Betrag unter Abzug des Selbstkostenanteils.

Während die Krankenfahrt mit dem Krankentaxi oder den öffentlichen Verkehrsmitteln ohne medizinisch-fachliche Betreuung erfolgt, wird beim Krankentransport immer ein Krankentransportwagen für die Beförderung eingesetzt. Dazu kommen das fachlich versicherte Personal sowie die technische Ausstattung. Alternativ nutzt der Arzt auch einen Rettungshubschrauber.

Welches Fahrzeug für die Krankenfahrt infrage kommt, entscheidet die Krankenkasse. Sie wählt das Beförderungsmittel anhand der medizinischen Notwendigkeiten des Einzelfalls aus. Die Entscheidung hängt in erster Linie vom Gesundheitszustand des Patienten ab. Für die Übernahme der Kosten beim Krankentransport spielt die medizinische Überwachung während der Fahrt deshalb eine entscheidende Rolle. Hat der Patient die Pflegestufe 3, 4 oder 5, ist eine Krankenfahrt die einzige Möglichkeit. Das gilt auf für Chemotherapien, Dialysen und beim Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises. Einem gehinderten Menschen kann nicht zugemutet werden, dass er sich mit eigener Kraft in eine Klinik begibt. Wurde beispielsweise eine ambulante Meniskusoperation durchgeführt, wird der Arzt für die ordnungsgemäße Rückfahrt einen Taxischein befürworten. Gleiches gilt für die Strecken zu den krankengymnastischen Sitzungen, wenn diese im Anschluss an diese ambulante Operation benötigt werden.

Nimmt der Erkrankte an einer Therapie teil, bei der er die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann, wird ihm auch nur die einfache Fahrkarte erstattet. Ist der Erkrankte nicht mehr in der Lage zu gehen, kann neben dem Krankentaxi ein Krankentransport infrage kommen. Stellt der behandelnde Mediziner während einer ambulanten Behandlung fest, dass bei seinem Patienten der Verdacht eines Herzinfarktes oder einer lebensbedrohenden Embolie besteht, wird der Betreffende in den meisten Fällen direkt in der Praxis vom Team des Krankentransportwagens abgeholt. Er darf dann nur noch von der Praxis in die Notaufnahme des Krankenhauses gefahren werden. Das hängt mit der benötigten technischen Ausstattung und der notwendigen medizinischen Betreuung während der Fahrt zusammen.

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